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Mitgliederversammlung 2017
Vorschlag Satzungsänderung:
§ 7 Abs. 3 wird geändert:
alt:
Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet. Diese werden vom Verein erhoben. Der Verein kann Aufnahmegebühren und Umlagen festsetzen. Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Alles Weitere regelt die Beitragsordnung des TTV.
neu:
Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet. Diese werden vom Verein erhoben. Der Verein kann Aufnahmegebühren und Umlagen festsetzen. Für die verschiedenen Mitgliedschaften können unterschiedliche Beitragshöhen festgesetzt werden. Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Alles Weitere regelt die Beitragsordnung des TTV.
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